Brexit Grossbritannien Spedition
Auslieferungen von Sendungen mit Ihren Experten:
WINLAND Brexit Grossbritannien Spedition
Ihre Brexit Grossbritannien Spedition unterstützt Sie bei Auslieferungen von Sendungen
Mit sofortiger Wirkung werden keinerlei Papiere bei der Auslieferung der Waren mehr vom Kunden unterschrieben. Es werden bei fast allen Ablieferungen nur noch digitale Quittungen (*) erstellt.
(*) Die Unterschriften auf den Scannern werden durch den jeweiligen Fahrer im Beisein und im Namen des Empfängers vollzogen, da der Scanner aus Schutzgründen nicht mehr an Dritte (den Kunden) gegeben werden darf.
(Update Februar 2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entscheidung ist gefallen und der „Brexit“ vollzogen. Zum 01.02.2020 hat Großbritannien die EU verlassen. Der geplante weitere Ablauf sieht für die kommenden 11 Monate Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien vor, in dem alle noch offenen Fragen geregelt werden sollen. Ab dem 01.01.2021 soll es dann ein Handelsabkommen nach dem Vorbild des Abkommens zwischen Kanada und der EU geben.
Solange die Verhandlungen nicht vollständig abgeschlossen sind, kann es jederzeit durchaus noch zu einem „harten Brexit“ kommen. Daher haben unsere Informationen über die Abfertigung im Fall eines „harten Brexit“ auch weiterhin Bedeutung.
Wenn Sie Ihr eigenes Ausfuhrbegleitdokument erstellen, möchten wir Sie bitten, uns dieses zusammen mit der Handelsrechnung, der Packliste und Ihrem Auftrag per Mail zukommen zu lassen.
Bis EUR 1000,00 Warenwert und/oder 1000 kg Bruttogewicht reicht eine Handelsrechnung. Darüber hinaus muss ein elektronisches MRN erstellt werden.
Falls Sie wünschen, dass wir die Ausfuhrdokumente für Sie erstellen, benötigen wir vor Abholung bei Ihnen die unten aufgeführten Dokumente bzw. Informationen. Dazu erstellen wir Ihnen gerne auch ein Angebot.
– Ihre EORI-Nummer
– Handelsrechnung
– Packliste
– Zolltarifnummer
– Genaue Warenbezeichnung
– Stückzahl
– Brutto- und Nettogewicht
– Ihr zuständiges Abgangszollamt
– Incoterms
Alle Sendungen können erst verladen werden, wenn sämtliche Dokumente vorliegen und korrekt sind.
Die Handelsrechnung und ein mögliches EUR1-Dokument müssen immer im Original vorliegen.
Uns obliegt es, alles zu überprüfen und nur Sendungen mit korrekter Dokumentation zu verladen. Zusätzlich müssen von uns alle Sendungen mit Dokumentation in den Abgangshäfen angemeldet werden. Ohne Anmeldung wird kein Fahrzeug verladen. Jegliche falsche Angabe kann den kompletten LKW im Hafen verzögern und das ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aufgrund dieses Mehraufwandes werden wir pro Sendung einen Abfertigungszuschlag erheben müssen.
Des Weiteren ist es wichtig, dass der Empfänger über die Lieferung informiert ist und – insbesondere bei Direktlieferungen – die Einfuhrumsatzsteuer bzw. den möglichen Zoll an unseren Zollagenten überwiesen hat, bevor der LKW im englischen Eingangshafen eingetroffen ist, damit keine Verzögerungen auftreten.
Verständlicherweise kann der Verzollungsagent nicht für die Einfuhrumsatzsteuer aller Kunden in Vorlage treten. Möglich ist natürlich auch die Verzollung über einen Verzollungsagenten, den der Empfänger selbst benennt.
Dies ist der Extremfall, auf den wir uns vorbereiten müssen und es wird möglicherweise anfangs zu Abfertigungsschwierigkeiten in den englischen Eingangshäfen und Lieferverzögerungen kommen. Aber – Großbritannien wäre nicht das einzige Land, das außerhalb der EU liegt.
Wie oben erwähnt, kann es zu Abfertigungsschwierigkeiten in der Startphase kommen, jedoch ist das bei Umstellungen auf Neues immer so.
Im besten Fall einigen sich Großbritannien und die EU auf ein vereinfachtes Verfahren und machen dieses Schreiben – wenigstens in Teilen – gegenstandslos.
Wir hoffen gemeinsam mit Ihnen darauf und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Winland Internationale Spedition GmbH, Ratingen
Frank Öland
Unsere Leistungen: Brexit Grossbritannien Spedition und Irland
Ihre Brexit Grossbritannien Spedition berät Sie gerne!